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Altdorf (Duttweiler)
6. Mai 2009
Viele Hürden bis zum Kraftwerk
| Geothermie |

Rheinpfalz-Artikel

Die Rheinpfalz meint in einem Artikel, dass die Verbandsgemeinde Edenkoben dem Neustadter Ortsteil Duttweiler nicht ohne Weiteres ein Geothermie-Kraftwerk vor die Nase setzen kann. Die Stadt Neustadt hat Mitwirkungsmöglichkeiten und will sie zum Schutz der Bürger auch nutzen:
Bei Altdorf in der Gemarkung „Ziegelhütte", etwa 200 Meter von Duttweiler entfernt, gibt es ein Areal, das aus geologischer Sicht für ein Erdwärme-Kraftwerk geeignet wäre. Doch gegen diesen Standort wendet sich eine Bürgerinitiative im Ort, weil sie eine hohe Lärmbelästigung fürchtet. Auch die FWG hat die Stadtverwaltung in der jüngsten Ratssitzung am 28. April aufgefordert, sich notfalls mit allen rechtlichen Möglichkeiten zu wehren - ein Antrag, dem der Rat gefolgt ist. Die Stadt hat mehrere Möglichkeiten, sich einzubringen.
Nach Angaben von Nora Schweikert, Sprecherin der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, wird von ihrer Behörde auf Antrag der Verbandsgemeinde Edenkoben ein Zielabweichungsverfahren betrieben. Es soll klären, ob ein Kraftwerk überhaupt auf einer Fläche zulässig ist, die laut Raumordnung der Landwirtschaft vorbehalten bleiben sollte. Die anderen sieben Standorte, auf denen nach den Erkundungen des Karlsruher Unternehmens Geoenergy Erdwärme angezapft werden könnte, liegen zwar weiter weg von Orten, aber entweder im Wald oder in regionalen Grünzügen. Es gibt dort mehrere Zielkonflikte, wie zum Beispiel der Grundwasserschutz, der Klimaschutz (Frischluftschneise) oder die forstliche Nutzung.
Nach Schweikerts Angaben können aber auch diese Standorte in einem Raumordnungsverfahren noch geprüft werden. Dies könne von Geoenergy, der Verbandsgemeinde Edenkoben oder der Stadt Neustadt beantragt oder von der SGD selbst eingeleitet werden. Eine verbindliche Frist gebe es nicht, sagte die Behörden-Sprecherin. Die Stadt Neustadt fordert ein solches Raumordnungsverfahren, versicherte deren Pressesprecher Andreas Günther. Sie habe auch bei der Gemeinde Altdorf, der Verbandsgemeinde Edenkoben, der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der SGD darauf gedrungen, informiert und beteiligt zu werden.
Für das jetzt laufende Zielabweichungsverfahren läuft am Mittwoch die Frist für Stellungnahmen ab. Bis dahin müssen die Landwirtschaftskammer und der Raumordnungsverband Rhein-Neckar erklären, ob sie mit dem Standort „Ziegelhütte" zwischen Altdorf und Duttweiler ein Problem haben. Die SGD will bis Anfang Juni zu einem Ergebnis kommen. Wenn sie einer Zielabweichung zustimmen sollte, müsste die Verbandsgemeinde Edenkoben einen Flächennutzungsplan (FNP) aufstellen. Dessen Entwurf muss ausgelegt werden. Duttweilerer Bürger und die Stadt Neustadt könnten dort Einwände geltend machen. Wenn denen nicht stattgegeben und der FNP beschlossen würde, käme ein Normenkontrollverfahren, also eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, in Frage.
Auf den FNP folgt ein Bebauungsplan, der ebenfalls zwingend mit den Nachbarn abzustimmen sei, sagt Schweikert. Dabei spiele auch der Lärmschutz eine Rolle.
Bis hierher handelt es sich um vorgeschaltete Verfahren für den reinen Standort. Ob tatsächlich gebohrt werden darf, entscheidet das Landesamt für Bergbau und Geologie in Mainz nach intensiver Prüfung.
Als dritter und letzter Genehmigungsschritt ist entweder eine Baugenehmigung erforderlich, die von der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße erteilt werden müsste, oder es wäre ein immissionsschutzrechtliches Verfahren bei der SGD denkbar. Ersteres ist der wahrscheinlichere Weg. Das zweite Verfahren käme bei einer sehr großen Anlage in Frage, die bei Altdorf aber offenbar nicht geplant ist. Das mutmaßlich größere Landauer Erdwärme-Kraftwerk ist ebenso wie das in Insheim von der Kreisverwaltung genehmigt worden.
Bei beiden Verfahrenswegen würde der Lärmschutz geprüft. Ein Erdwärme-Kraftwerk muss die Grenzwerte der Technischen Anleitung (TA) Lärm einhalten, und zwar dort, wo der Lärm ankommt. Die Gewerbeaufsicht der SGD werde dafür eine Immissionsprognose eines unabhängigen Gutachters anfordern, sagt Schweikert. Das heißt, das Kraftwerk dürfte nicht lauter sein als es in Duttweiler jetzt schon zulässig ist.

Pressespiegel
Viele Hürden bis zum Kraftwerk Rheinpfalz, 6. Mai 2009
Erdwärmekraftwerk als Lärmquelle? Rheinpfalz, 6. Mai 2009